Einrichtungen des Gemeinwohls

Beitragsrechner

Mithilfe des Beitragsrechners können Einrichtungen des Gemeinwohls bequem eine unverbindliche Übersicht zu Ihren monatlichen Rundfunkbeiträgen ermitteln.

Geben Sie hierfür Ihre beitragspflichtigen Betriebsstätten, und Ihre eventuell vorhandenen Hotelzimmer, Gästezimmer oder Ferienwohnungen an.

Der Beitragsrechner

Ihre Angaben

Geben Sie bitte für die Beitragsberechnung die Anzahl der beitragspflichtigen Betriebsstätte{n}[_EdG] an.

Ihre Angaben

Seit dem 01.01.2017 ist der Rundfunkbeitrag für Einrichtungen des Gemeinwohls pro beitragspflichtiger Betriebsstätte, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten, auf ein Drittel des Rundfunkbeitrags festgelegt.
Bitte benutzen Sie den Button “Weiter” um zu Schritt 3 zu gelangen.

Ihre Angaben

Geben Sie bitte die Anzahl der beitragspflichtigen Hotel- und Gästezimmer und/oder Ferienwohnung{en}[_UuI] für die jeweilige Betriebsstätte an.
Für den Fall, dass Sie über keine beitragspflichtigen Hotel- und Gästezimmer und/oder Ferienwohnungen verfügen, schalten Sie bitte um auf “Nein” und gelangen über “Weiter” zu dem Ergebnis Ihrer Angaben.

Ihr Ergebnis

Vielen Dank für Ihre Informationen. Aus Ihren Angaben resultiert ein monatlicher Rundfunkbeitrag von: ########* EUR.