Einrichtungen des Gemeinwohls

Formulare für Einrichtungen des Gemeinwohls

Einrichtungen des Gemeinwohls

Wenn Sie Betriebsstätte{n}[_EdG] anmelden oder Angaben ändern möchten, finden Sie hier alle nötigen Formulare für Einrich­tungen des Gemein­wohls. Dazu zählen: Schulen, gemein­nützige Vereine und Stiftungen, Feuerwehr, Polizei, Bundes­wehr sowie Zivil- und Katastrophen­schutz. Einrichtungen des Gemein­wohls zahlen pro Betriebsstätte einen Drittel­beitrag – monatlich 6,12 Euro.

Für einige Anliegen wird Ihre Unter­schrift benötigt. Dafür stehen Ihnen PDF-Formulare zur Verfügung, die Sie online aus­füllen, aus­drucken und dem Beitrags­service zuschicken können.

Schnell und einfach: Auch Einrich­tungen des Gemein­wohls können bei der Organisation Ihres Beitrags­kontos von den Vorteilen des Service-Portals für Unter­nehmen profitieren.

Service-Portal für Unternehmen

Im Service-Portal für Unter­nehmen können Sie Ihr Beitrags­konto einsehen und Adress­daten oder Zahlungs­modali­täten ändern.

Einrichtung neu anmelden

Um Ihre Einrichtung erstmalig anzu­melden, nutzen Sie bitte dieses Formular.

Beiblatt Neuanmeldung

Falls Sie bei Ihrer Neu­anmeldung weitere Betriebsstätte{n}[_EdG] oder Ferien­wohnungen mit abweichenden Adressen angeben möchten, nutzen Sie bitte ergänzend dieses Bei­blatt.

Namen, Adresse, Zahlungsweise oder Bankverbindung ändern

Sie sind mit Ihrer Einrichtung umge­zogen, haben eine neue Bank­verbindung oder möchten am Last­schrift­verfahren teilnehmen? Nutzen Sie bitte dieses Formular.

Anzahl der Zimmer ändern

Sie möchten Anzahl der Hotel- und Gäste­zimmer oder vermieteten Ferien­wohnungen ändern? Verwenden Sie bitte dieses Formular.

Weitere Betriebsstätten anmelden

Sie sind bereits angemeldet und möchten eine weitere Betriebsstätte[_EdG] anmelden, nutzen Sie bitte das Formular.

Rückwirkende Freistellung von Betriebsstätten bei gesetzlich oder behördlich angeordneter Schließung

An­lässlich der Lock­downs im Rahmen der Corona-Pandemie können Sie eine Betriebsstätte[_EdG] rück­wirkend vom Rund­funk­beitrag frei­stellen lassen, wenn diese auf­grund einer gesetz­lichen oder be­hörd­lichen An­ord­nung für ins­ge­samt mindestens drei Monate ge­schlossen war. Zur Er­mittlung des Frei­stellungs­zeit­raums können sämt­liche Tage, an denen eine Be­triebs­stätte corona­be­dingt ge­schlossen war, zu­sammen­ge­rechnet werden.

Befristete Freistellung beantragen

Sie können eine Betriebsstätte[_EdG] zeitweise vom Rund­funk­beitrag frei­stellen lassen, wenn Sie diese mindestens drei zusammen­hängende Kalender­monate vorüber­gehend still­legen. Nutzen Sie dazu bitte dieses Formular.

Betriebsstätte abmelden

Sie möchten Ihr Beitrags­konto oder einzelne Betriebsstätte{n}[_EdG] abmelden, nutzen Sie dazu bitte dieses Formular.

Anfrage zur Beitragspflicht beantworten

Der Beitrags­service hat Sie ange­schrieben, weil für Ihre Anschrift kein Beitrags­konto ermittelt werden konnte. Für Ihre Antwort nutzen Sie einfach dieses Online-Formular. Bitte geben Sie dabei unbedingt das 10-stellige Aktenzeichen und die Post­leitzahl an.

Kontaktformular

Für weitere Fragen nutzen Sie bitte unser Kontakt­formular.