Die datenschutzrechtliche Aufsicht über die Verarbeitung personenbezogener Beitragsschuldnerdaten beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio obliegt grundsätzlich dem jeweils zuständigen Rundfunkdatenschutzbeauftragten der betroffenen Rundfunkanstalt. Eine datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde überwacht die Einhaltung von maßgeblichen Datenschutzvorschriften und unterstützt bei der Ausübung von Betroffenenrechten. Zur unmittelbaren Klärung empfiehlt sich jedoch zunächst die Kontaktaufnahme mit dem Beitragsservice. Hier finden Sie alle Formulare für Bürgerinnen und Bürger. Die Kontaktangaben der für die jeweilige Rundfunkanstalt zuständigen datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde können folgender Übersicht entnommen werden:
Stand: 15. Januar 2026