Bürgerinnen und Bürger

Anfrage zur Beitragspflicht beantworten

Der Beitragsservice hat Sie angeschrieben, weil für Ihre Anschrift kein Beitragskonto ermittelt werden konnte. Für Ihre Antwort nutzen Sie einfach dieses Online-Formular. Bitte geben Sie dabei unbedingt das 10-stellige Aktenzeichen und die Postleitzahl an.

Sollte für Ihre Wohnung bereits ein Beitrags­konto existieren – zum Beispiel, weil eine andere Person den Rund­funk­beitrag für die Wohnung zahlt – halten Sie bitte die Beitragsnummer bereit.