Der neue Rundfunkbeitrag - Startseite
Ihr Beitragsservice
Ob Fragen zur Anmeldung, Beitragsberechnung oder Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist Ihr Ansprechpartner.
In der Rubrik „Anmelden und Ändern” finden Sie die passenden Formulare und vielfältige Informationsmaterialien.
Aufgaben
Zuständig für den Rundfunkbeitrag
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhebt den Rundfunkbeitrag und verwaltet die Beitragskonten von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls.
Der Beitragsservice erfasst und bearbeitet beispielsweise Anmeldungen, Änderungsmeldungen sowie Anträge auf Ermäßigung und Befreiung. Darüber hinaus berät er in allen Fragen rund um den Rundfunkbeitrag.
Datenschutz
Datenschutz hat Priorität
Der Beitragsservice geht verantwortungsvoll mit persönlichen Daten um und richtet sich nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen sowie den Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV). Es gilt jeweils das Datenschutzgesetz des Bundeslandes, in dem die zuständige Landesrundfunkanstalt ihren Sitz hat. Der Beitragsservice und die Landesrundfunkanstalten erheben die personenbezogenen Daten auf Grundlage der §§ 8 und 9 Abs. 1 RBStV. Sie dienen ausschließlich dem Zweck der Beitragserhebung.
Der Beitragsservice handelt weder mit Adressen noch gibt er diese an Dritte weiter. Um festzustellen, ob eine Beitragspflicht nach dem RBStV besteht, darf die zuständige Landesrundfunkanstalt beziehungsweise der Beitragsservice nach § 11 Abs. 4 RBStV Adressen anmieten. Bis Ende 2014 werden allerdings gemäß § 14 Abs. 10 RBStV keine Adressen von Privatpersonen angemietet. Bürgerinnen und Bürger erhalten beim Beitragsservice auf Anfrage Auskunft über ihre Daten und können gegebenenfalls eine Berichtigung fordern.
Für datenschutzrechtliche Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit dem Beitragskonto stehen zudem die Datenschutzbeauftragte des zentralen Beitragsservice und die oder der Datenschutzbeauftragte der zuständigen Landesrundfunkanstalt zur Verfügung. Die Kontaktadressen finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt oder im „Datenschutzhinweis“.
Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen unser Kontaktformular zur Verfügung.
Gesetzesgrundlage
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Grundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags und die Arbeit des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Er wurde 2011 von allen 16 Länderparlamenten verabschiedet.
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag legt fest, wie der Rundfunkbeitrag berechnet wird, wer ihn zu zahlen hat und für wen Sonderregelungen gelten. Darüber hinaus werden die Aufgaben und Rechte des Beitragsservice definiert. Herunterladen können Sie den vollständigen Vertrag hier.
Informationssicherheit
Hohe Standards in der IT-Sicherheit
Bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags für ARD, ZDF und Deutschlandradio spielen Informationstechnologien eine zentrale Rolle. Sie sind die Grundlage für eine effektive und effiziente Verwaltung.
An die Sicherheit der IT-Systeme werden hohe Anforderungen gestellt: Die Beitragszahler müssen jederzeit auf einen verantwortungsbewussten Umgang mit ihren Informationen vertrauen können. Deshalb betreibt der Beitragsservice ein Informationssicherheits-Managementsystem, kurz: ISMS. Mittels des ISMS lassen sich potenzielle Risiken für die Informationssicherheit identifizieren und passende Schutzmaßnahmen ergreifen. Auf diese Weise wird höchste Sicherheit gewährleistet.
Der TÜV Nord Cert hat die Konformität des ISMS nach dem allgemein anerkannten Standard für Informationssicherheit ISO 27001 bestätigt.
Organisation
Ein Service von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist eine Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Er ist zuständig für alle Fragen rund um den Rundfunkbeitrag. Der Beitragsservice setzt sich aus der zentralen Servicestelle in Köln sowie den regionalen Servicestellen bei den Landesrundfunkanstalten zusammen.
Die zentrale Servicestelle des Beitragsservice beschäftigt mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Geschäftsführer ist Dr. Stefan Wolf. Der Verwaltungsrat aus Vertretern der Landesrundfunkanstalten der ARD, des ZDF und des Deutschlandradio kontrolliert die Arbeit des Beitragsservice. Er wird unterstützt durch einen Fachbeirat. Der Beitragsservice verfügt über einen Ombudsmann, der Hinweise auf Straftaten in Verbindung mit der Beitragserhebung entgegennimmt.
Lesen Sie mehr über die Aufsichtsgremien und die Arbeit des Ombudsmannes.
Risikomanagement
Risiken erkennen und bewältigen
Öffentlich-rechtliche Unternehmen wie der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio sind verpflichtet, ein wirksames Risikomanagement-System einzurichten und zu pflegen (§ 53 Abs. 2 Haushaltsgrundsätze-Gesetz). Es ist die Grundlage, um Situationen und Entwicklungen, die die Zielerreichung behindern, wirksam zu steuern und zu bewältigen. Hierzu werden Geschäftsprozesse und Dienstleistungen unter Risikogesichtspunkten geprüft und kontinuierlich verbessert.
Das Risikomanagement-System erfüllt die Anforderungen des anerkannten Standards ONR 49001 „Risikomanagement für Organisationen und Systeme“. Das Regelwerk dient als Leitfaden für die Planung, Umsetzung, Bewertung und kontinuierliche Verbesserung des Risikomanagement-Systems. Das Risikomanagement ist in die Unternehmensprozesse integriert. Es wurde als gut beurteilt und hat die uneingeschränkte Zertifizierung erhalten.

