Der neue Rundfunkbeitrag - Bürgerinnen und Bürger: Rund um das neue Modell
Ein Beitrag für alle
Seit Januar 2013 gilt für Bürgerinnen und Bürger der Rundfunkbeitrag. Für das neue Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sprechen gute Gründe:
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Einfache Regel: Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen – egal wie viele Menschen dort leben und welche Rundfunkgeräte sie haben.
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Zeitgemäßes Modell: Der neue Beitrag deckt alle Angebote auf allen Verbreitungswegen ab. Es wird nicht mehr zwischen Radio, Fernseher und Computer unterschieden.
- Stabiler Beitrag: Mit 17,98 Euro monatlich bleibt der Rundfunkbeitrag stabil.
Das deckt der Beitrag ab
Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen. Das heißt: Eine Person entrichtet den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung - unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Für die meisten Bürgerinnen und Bürger ändert sich damit finanziell nichts: 90 Prozent zahlen künftig genauso viel wie heute oder weniger.
Die neue Regelung kommt besonders Familien, Wohngemeinschaften oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften zugute, die bisher mehrfach Rundfunkgebühren bezahlt haben. Rund 1,5 Millionen Menschen profitieren davon.
Der Rundfunkbeitrag deckt die privaten Autos aller Bewohner mit ab.
Für eine Zweitwohnung ist ein eigener Rundfunkbeitrag zu zahlen.
Mehr Infos zum Begriff > "Wohnung
Ein solidarischer Beitrag
Durch das neue Modell werden einzelne Personengruppen entlastet: Sie zahlen den ermäßigten Beitrag oder werden vollständig befreit:
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Ob Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder BAföG: Wer bestimmte staatliche Sozialleistungen bezieht, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
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Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen „RF” im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, beteiligen sich mit einem reduzierten Beitrag an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Programms. Sie zahlen ein Drittel des Beitrags – 5,99 Euro pro Monat.
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Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe können sich wie bisher auf Antrag ganz befreien lassen.
- Wer eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen kann und welche Nachweise zu erbringen sind, erfahren Sie hier.
Häufige Fragen: Details zu den Regelungen für Bürgerinnen und Bürger
Formulare und Informationsmaterialien für Bürgerinnen und Bürger
Es gelten besondere Regelungen für ...
Vermieter von Ferienwohnungen
Wer Ferienwohnungen vermietet, muss für sie Rundfunkbeitrag zahlen. Es gelten die Regelungen für Unternehmen: Die erste Ferienwohnung an einer Betriebsstätte ist beitragsfrei, für jede weitere fällt ein Drittel des Beitrags an – monatlich 5,99 Euro. Mehr Details zu den Regelungen für Unternehmen erfahren Sie hier.
Selbstständige/Freiberufler
Wer als Selbstständiger oder Freiberufler seinen Arbeitsplatz in einer Privatwohnung eingerichtet hat, für die bereits der Rundfunkbeitrag gezahlt wird, muss dafür keinen weiteren Beitrag leisten. Es fällt aber der Beitrag für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge an: monatlich 5,99 Euro pro Kfz. Mehr zu den Regelungen für Unternehmen finden Siehier.
Gartenlaube
Gartenlauben in Kleingartenanlagen werden - unabhängig von ihrer Größe - gleichbehandelt. Lauben, die (nach § 3 Abs.2 Bundeskleingartengesetz) nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sind und auch nicht dazu genutzt werden, sind beitragsfrei. Mehr zu den Regelungen für Gartenlauben finden Siehier.
Familien
Familien mit erwachsenen Kindern sparen durch das neue Modell: Unabhängig davon, wie viele Personen mit eigenem Einkommen in der Wohnung leben und wie viele Rundfunkgeräte es dort gibt, zahlen alle Bewohner zusammen nur einen Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 Euro pro Monat.
- Einer zahlt für alle: Ein Familienmitglied entrichtet den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung und muss angemeldet sein. Beitragspflichtig sind nur volljährige Personen.
- So zahlen erwachsene Kinder, die ein eigenes Einkommen haben, keinen eigenen Rundfunkbeitrag, wenn sie noch in der Wohnung ihrer Eltern leben und für diese bereits der Beitrag geleistet wird. Abmelden können sie sich per Formular oder formlosen Schreiben beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in 50656 Köln. Dabei müssen die eigene Beitragsnummer sowie der Name und gegebenenfalls die Beitragsnummer des entsprechenden Beitragszahlers angeben werden.
- Der Beitrag für die Wohnung deckt auch die privaten Autos aller Bewohner ab.
Wohngemeinschaften
Wer zusammenwohnt, wird durch das neue Modell entlastet. Denn mit dem neuen Rundfunkbeitrag gilt: eine Wohnung - ein Beitrag. Pro Wohnung ist nur ein Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro Monat zu entrichten, egal wie viele Personen dort leben. Dies ist ein klarer Vorteil für Wohngemeinschaften, deren Bewohner bislang jeweils einzeln für ihre Geräte bezahlen. Es gilt:
- Eine volljährige Bewohnerin oder ein volljähriger Bewohner der Wohngemeinschaft muss angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung zahlen. Wer das ist entscheidet, die WG selbst. Alle anderen Bewohner, die eventuell noch angemeldet sind, können sich dann abmelden.
- Abmelden können sich WG-Bewohner per Formular oder formlosen Schreiben beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in 50656 Köln. Dabei müssen sie die eigene Beitragsnummer sowie den Namen und gegebenenfalls die Beitragsnummer des entsprechenden Beitragszahlers angeben.
- Die Anzahl der Geräte in einer Wohnung ist für die Berechnung irrelevant: Der Rundfunkbeitrag gilt für alle Rundfunkangebote - ob im Radio, Fernsehen oder Internet.
- Der Beitrag für die Wohnung deckt auch die privaten Autos aller Bewohner ab.
- Wird einem WG-Bewohner eine Befreiung oder eine Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag zugesprochen, gilt diese auch für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, aber nicht für andere WG-Mitbewohner. [weitere Informationen zu Befreiung und Ermäßigung]
Unverheiratete Paare
Es gilt die einfache Regel: Pro Wohnung ist ein Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro Monat zu entrichten. Davon profitieren nichteheliche Lebensgemeinschaften, die bislang mehrfach gezahlt haben. Denn welche Geräte in einer Wohnung vorhanden sind, und auf wen zum Beispiel ein Kraftfahrzeug mit Autoradio zugelassen ist, spielt keine Rolle mehr.
- Einer zahlt für beide: Ein Bewohner leistet den Beitrag für die gemeinsame Wohnung und muss angemeldet sein. Beitragspflichtig sind nur volljährige Personen.
- Der andere Bewohner, er ebenfalls angemeldet ist, kann sich dann abmelden - per Formular oder formlosen Schreiben beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in 50656 Köln. Dabei müssen die eigene Beitragsnummer sowie der Name und gegebenenfalls die Beitragsnummer des entsprechenden Beitragszahlers angeben werden.
- Der Beitrag für die Wohnung deckt auch die privaten Autos aller Bewohner ab.
Studierende
Wer volljährig ist und eine eigene Wohnung hat, muss den Rundfunkbeitrag zahlen. Studierende, die bis Ende 2012 Rundfunkgebühren gezahlt haben, wurden automatisch auf den Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro umgestellt. Alle anderen müssen sich anmelden.
Studierende, die BAföG erhalten, können sich auf Antrag befreien lassen. Die genauen Bestimmungen finden Sie hier.
Studierende, die in einer WG leben, müssen nicht mehr wie früher einzeln für ihre Rundfunkgeräte zahlen. Nun gilt: Pro Wohnung ist nur einmal der Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 Euro monatlich zu zahlen – unabhängig davon, wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind und wie viele Personen zusammenleben.
- Eine volljährige Bewohnerin oder ein volljähriger Bewohner der Wohngemeinschaft muss angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung zahlen. Wer das ist entscheidet, die WG selbst. Alle anderen Bewohner, die eventuell noch angemeldet sind, können sich dann abmelden. Das gilt auch, wenn Studierende bei den Eltern wohnen, sofern diese den Rundfunkbeitrag zahlen.
- Abmelden können sich Studierende per Formular oder formlosen Schreiben beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in 50656 Köln. Dabei müssen sie die eigene Beitragsnummer sowie den Namen und gegebenenfalls die Beitragsnummer des entsprechenden Beitragszahlers angeben.
- Der Beitrag für die Wohnung deckt auch die privaten Autos aller Bewohner ab.
Für Studierende, die in Wohnheimen wohnen, gelten gesonderte Regelungen:
- Zimmer in Studentenwohnheimen gelten als Wohnung. Demnach ist für jedes Wohnheimzimmer der volle Rundfunkbeitrag von 17,98 pro Monat zu zahlen. Die Regelung gilt dann, wenn die Zimmer von einem allgemein zugänglichen Flur abgehen - unabhängig davon, ob sie über ein eigenes Bad oder eine Küche verfügen.
- Sind die Räumlichkeiten eines Studentenwohnheims so gestaltet, dass sie denen einer privaten Wohnung bzw. Wohngemeinschaft ähneln, ist jeweils nur ein Beitrag pro Wohnung zu zahlen. Dies gilt dann, wenn die Zimmer durch eine eigene Wohnungstür von einem allgemein zugänglichen Flur oder Treppenhaus abgetrennt sind, zu der nur die Bewohner der WG einen Schlüssel haben.
Menschen mit Behinderung
ARD, ZDF und Deutschlandradio bauen 2013 den barrierefreien Zugang zu ihren Programmen weiter aus. Menschen mit Behinderung beteiligen sich mit einem reduzierten Beitrag an der Finanzierung des Programms und profitieren von dem erweiterten barrierefreien Angebot. Es gelten folgende Regelungen:
- Menschen, denen das Merkzeichen „RF” im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, zahlen ein Drittel des Beitrags – pro Monat 5,99 Euro.
- Menschen mit Behinderung sollten prüfen, ob sie bestimmte staatliche Sozialleistungen erhalten, die eine komplette Befreiung vom Rundfunkbeitrag rechtfertigen.
- Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe können - wie bisher auch - ganz von der Beitragspflicht befreit werden.
Lesen Sie hier die Details der neuen Regelungen für Menschen mit Behinderung.
Empfänger staatlicher Sozialleistungen
Der neue Rundfunkbeitrag ist solidarisch ausgestaltet, denn wer einkommensabhängig bestimmte staatliche Sozialleistungen bezieht, kann sich auf Antrag vom Beitrag befreien lassen:
- Wer zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAföG erhält, kann mit dem Nachweis der betreffenden Behörde die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen.
- Ausführliche Informationen dazu, wer sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen kann und welche genauen Bestimmungen gelten, erhalten Sie hier.