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Der neue Rundfunkbeitrag - Bürgerinnen und Bürger: Rund um das neue Modell

ARD | ZDF | Deutschlandradio
Küchenszene in einer Wohngemeinschaft, Quelle: SWR

Ein Beitrag für alle

Seit Januar 2013 gilt für Bürgerinnen und Bürger der Rundfunkbeitrag. Für das neue Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sprechen gute Gründe:

  • Einfache Regel: Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen – egal wie viele Menschen dort leben und welche Rundfunkgeräte sie haben.
     
  • Zeitgemäßes Modell: Der neue Beitrag deckt alle Angebote auf allen Verbreitungswegen ab. Es wird nicht mehr zwischen Radio, Fernseher und Computer unterschieden.
     
  • Stabiler Beitrag: Mit 17,98 Euro monatlich bleibt der Rundfunkbeitrag stabil.

Das deckt der Beitrag ab

Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen. Das heißt: Eine Person entrichtet den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung - unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Für die meisten Bürgerinnen und Bürger ändert sich damit finanziell nichts: 90 Prozent zahlen künftig genauso viel wie heute oder weniger.

Die neue Regelung kommt besonders Familien, Wohngemeinschaften oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften zugute, die bisher mehrfach Rundfunkgebühren bezahlt haben. Rund 1,5 Millionen Menschen profitieren davon.

Der Rundfunkbeitrag deckt die privaten Autos aller Bewohner mit ab.

Für eine Zweitwohnung ist ein eigener Rundfunkbeitrag zu zahlen.

Mehr Infos zum Begriff > "Wohnung

Familie im Wohnzimmer, Quelle: SWR

Ein solidarischer Beitrag

Durch das neue Modell werden einzelne Personengruppen entlastet: Sie zahlen den ermäßigten Beitrag oder werden vollständig befreit:

  • Ob Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder BAföG: Wer bestimmte staatliche Sozialleistungen bezieht, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
     
  • Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen „RF” im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, beteiligen sich mit einem reduzierten Beitrag an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Programms. Sie zahlen ein Drittel des Beitrags – 5,99 Euro pro Monat.
     
  • Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe können sich wie bisher auf Antrag ganz befreien lassen.
     
  • Wer eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen kann und welche Nachweise zu erbringen sind, erfahren Sie hier.


Häufige Fragen: Details zu den Regelungen für Bürgerinnen und Bürger

Formulare und Informationsmaterialien für Bürgerinnen und Bürger

Es gelten besondere Regelungen für ...

Vermieter von Ferienwohnungen

Wer Ferienwohnungen vermietet, muss für sie Rundfunkbeitrag zahlen. Es gelten die Regelungen für Unternehmen: Die erste Ferienwohnung an einer Betriebsstätte ist beitragsfrei, für jede weitere fällt ein Drittel des Beitrags an – monatlich 5,99 Euro. Mehr Details zu den Regelungen für Unternehmen erfahren Sie hier.

Selbstständige/Freiberufler

Wer als Selbstständiger oder Freiberufler seinen Arbeitsplatz in einer Privatwohnung eingerichtet hat, für die bereits der Rundfunkbeitrag gezahlt wird, muss dafür keinen weiteren Beitrag leisten. Es fällt aber der Beitrag für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge an: monatlich 5,99 Euro pro Kfz. Mehr zu den Regelungen für Unternehmen finden Siehier.

Gartenlaube

Gartenlauben in Kleingartenanlagen werden - unabhängig von ihrer Größe - gleichbehandelt. Lauben, die (nach § 3 Abs.2 Bundeskleingartengesetz) nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sind und auch nicht dazu genutzt werden, sind beitragsfrei. Mehr zu den Regelungen für Gartenlauben finden Siehier.

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