Der neue Rundfunkbeitrag - Bürgerinnen und Bürger
Eine Wohnung, ein Beitrag
Der neue Rundfunkbeitrag bringt klare Regeln. Seit 1. Januar 2013 gilt:
eine Wohnung - ein Beitrag.
Die Anzahl der Rundfunkgeräte und Personen in einer Wohnung spielt keine Rolle mehr.
Für über 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Sie zahlen genauso viel oder weniger als vorher.
Welche Regelungen gelten für Menschen mit Behinderung?
Menschen mit Behinderung beteiligen sich mit einem ermäßigten Beitrag an der Rundfunkfinanzierung. Die neuen Regelungen im Überblick - auch als Video für Gehörlose und Hörgeschädigte sowie in leichter Sprache erklärt.
Kein Rundfunkbeitrag für Pflegeheimbewohner
Wer vollstationär in einer Pflege- oder Behinderteneinrichtung wohnt, kann sich vom Rundfunkbeitrag abmelden. Hier finden Bewohner, Angehörige oder Betreuer Informationen zur Abmeldung sowie das entsprechende Formular.
Befreiung oder Ermäßigung beantragen
Wenn bestimmte finanzielle oder gesundheitliche Gründe vorliegen, können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Beitrags beantragen. Erfahren Sie mehr darüber, wer einen Anspruch hat und welche Nachweise nötig sind.
Familien
Familien mit erwachsenen Kindern sparen durch das neue Modell: Unabhängig davon, wie viele Personen mit eigenem Einkommen in der Wohnung leben und wie viele Rundfunkgeräte es dort gibt, zahlen alle Bewohner zusammen nur einen Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 Euro pro Monat.
- Einer zahlt für alle: Ein Familienmitglied entrichtet den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung und muss angemeldet sein. Beitragspflichtig sind nur volljährige Personen.
- So zahlen erwachsene Kinder, die ein eigenes Einkommen haben, keinen eigenen Rundfunkbeitrag, wenn sie noch in der Wohnung ihrer Eltern leben und für diese bereits der Beitrag geleistet wird. Abmelden können sie sich per Formular oder formlosen Schreiben beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in 50656 Köln. Dabei müssen die eigene Beitragsnummer sowie der Name und gegebenenfalls die Beitragsnummer des entsprechenden Beitragszahlers angeben werden.
- Der Beitrag für die Wohnung deckt auch die privaten Autos aller Bewohner ab.
Lesen Sie mehr über die allgemeinen Regelungen für Bürgerinnen und Bürger.
Wohngemeinschaften
Wer zusammenwohnt, wird durch das neue Modell entlastet. Denn mit dem neuen Rundfunkbeitrag gilt: eine Wohnung - ein Beitrag. Pro Wohnung ist nur ein Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro Monat zu entrichten, egal wie viele Personen dort leben. Dies ist ein klarer Vorteil für Wohngemeinschaften, deren Bewohner bislang jeweils einzeln für ihre Geräte bezahlen. Es gilt:
- Eine volljährige Bewohnerin oder ein volljähriger Bewohner der Wohngemeinschaft muss angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung zahlen. Wer das ist entscheidet, die WG selbst. Alle anderen Bewohner, die eventuell noch angemeldet sind, können sich dann abmelden.
- Abmelden können sich WG-Bewohner per Formular oder formlosen Schreiben beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in 50656 Köln. Dabei müssen sie die eigene Beitragsnummer sowie den Namen und gegebenenfalls die Beitragsnummer des entsprechenden Beitragszahlers angeben.
- Die Anzahl der Geräte in einer Wohnung ist für die Berechnung irrelevant: Der Rundfunkbeitrag gilt für alle Rundfunkangebote – ob im Radio, Fernsehen oder Internet.
- Der Beitrag für die Wohnung deckt auch die privaten Autos aller Bewohner ab.
- Wird einem WG-Bewohner eine Befreiung oder eine Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag zugesprochen, gilt diese auch für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, aber nicht für andere WG-Mitbewohner. [weitere Informationen zu Befreiung und Ermäßigung]
Lesen Sie mehr über die allgemeinen Regelungen für Bürgerinnen und Bürger.
Unverheiratete Paare
Es gilt die einfache Regel: Pro Wohnung ist ein Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro Monat zu entrichten. Davon profitieren nichteheliche Lebensgemeinschaften, die bislang mehrfach gezahlt haben. Denn welche Geräte in einer Wohnung vorhanden sind und auf wen zum Beispiel ein Kraftfahrzeug mit Autoradio zugelassen ist, spielt keine Rolle mehr.
- Einer zahlt für beide: Ein Bewohner leistet den Beitrag für die gemeinsame Wohnung und muss angemeldet sein. Beitragspflichtig sind nur volljährige Personen.
- Der andere Bewohner, der ebenfalls angemeldet ist, kann sich dann abmelden - per Formular oder formlosen Schreiben beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in 50656 Köln. Dabei müssen die eigene Beitragsnummer sowie der Name und gegebenenfalls die Beitragsnummer des entsprechenden Beitragszahlers angeben werden.
- Der Beitrag für die Wohnung deckt auch die privaten Autos aller Bewohner ab.
Lesen Sie mehr über die allgemeinen Regelungen für Bürgerinnen und Bürger.
Studierende
Wer volljährig ist und eine eigene Wohnung hat, muss den Rundfunkbeitrag zahlen. Studierende, die bis Ende 2012 Rundfunkgebühren gezahlt haben, sind automatisch auf den Rundfunkbeitrag umgestellt worden. Alle anderen müssen sich anmelden.
Studierende, die BAföG erhalten, können sich auf Antrag befreien lassen. Die genauen Bestimmungen finden Sie hier.
Studierende, die in einer WG leben, müssen nicht mehr wie früher einzeln für ihre Rundfunkgeräte zahlen. Nun gilt: Pro Wohnung ist nur einmal der Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 Euro monatlich zu zahlen – unabhängig davon, wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind und wie viele Personen zusammenleben.
- Eine volljährige Bewohnerin oder ein volljähriger Bewohner der Wohngemeinschaft muss angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung zahlen. Wer das ist entscheidet, die WG selbst. Alle anderen Bewohner, die eventuell noch angemeldet sind, können sich dann abmelden. Das gilt auch, wenn Studierende bei den Eltern wohnen, sofern diese den Rundfunkbeitrag zahlen.
- Abmelden können sich Studierende per Formular oder formlosen Schreiben beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in 50656 Köln. Dabei müssen sie die eigene Beitragsnummer sowie den Namen und gegebenenfalls die Beitragsnummer des entsprechenden Beitragszahlers angeben.
- Der Beitrag für die Wohnung deckt auch die privaten Autos aller Bewohner ab.
Für Studierende, die in Wohnheimen wohnen, gelten gesonderte Regelungen:
- Zimmer in Studentenwohnheimen gelten als Wohnung. Demnach ist für jedes Wohnheimzimmer der volle Rundfunkbeitrag von 17,98 pro Monat zu zahlen. Die Regelung gilt dann, wenn die Zimmer von einem allgemein zugänglichen Flur abgehen - unabhängig davon, ob sie über ein eigenes Bad oder eine Küche verfügen.
- Sind die Räumlichkeiten eines Studentenwohnheims so gestaltet, dass sie denen einer privaten Wohnung bzw. Wohngemeinschaft ähneln, ist jeweils nur ein Beitrag pro Wohnung zu zahlen. Dies gilt dann, wenn die Zimmer durch eine eigene Wohnungstür von einem allgemein zugänglichen Flur oder Treppenhaus abgetrennt sind, zu der nur die Bewohner der WG einen Schlüssel haben.
Lesen Sie mehr über die allgemeinen Regelungen für Bürgerinnen und Bürger.
Menschen mit Behinderung
ARD, ZDF und Deutschlandradio bauen 2013 den barrierefreien Zugang zu ihren Programmen weiter aus. Menschen mit Behinderung beteiligen sich mit einem reduzierten Beitrag an der Finanzierung des Programms und profitieren von dem erweiterten barrierefreien Angebot. Es gelten folgende Regelungen:
- Menschen, denen das Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, zahlen ein Drittel des Beitrags – pro Monat 5,99 Euro.
- Menschen mit Behinderung sollten prüfen, ob sie bestimmte staatliche Sozialleistungen erhalten, die eine komplette Befreiung vom Rundfunkbeitrag rechtfertigen.
- Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe können - wie bisher auch - ganz von der Beitragspflicht befreit werden.
Lesen Sie hier die Details der neuen Regelungen für Menschen mit Behinderung.
Außerdem: mehr zu den allgemeinen Regelungen für Bürgerinnen und Bürger
Empfänger staatlicher Sozialleistungen
Der neue Rundfunkbeitrag ist solidarisch ausgestaltet, denn wer einkommensabhängig bestimmte staatliche Sozialleistungen bezieht, kann sich auf Antrag vom Beitrag befreien lassen:
- Wer zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAföG erhält, kann mit dem Nachweis der betreffenden Behörde die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen.
- Ausführliche Informationen dazu, wer sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen kann und welche genauen Bestimmungen gelten, erhalten Sie hier.
Lesen Sie mehr über die allgemeinen Regelungen für Bürgerinnen und Bürger.
Alle Formulare
Sie wollen den Rundfunkbeitrag für eine Wohnung anmelden oder sind gerade umgezogen? Dann finden Sie hier das passende Formular. Sie können es bequem am Computer ausfüllen. Wir unterstützen Sie dabei.
mehr erfahrenAchtung: Gefälschte Rechnungen im Umlauf
Der Beitragsservice warnt: In Bayern, Brandenburg, Hessen und Sachsen tauchen derzeit vermehrt gefälschte Zahlungsaufforderungen zum neuen Rundfunkbeitrag auf. So erkennen Sie die gefälschte Rechnung.
Infos zum Meldedatenabgleich
Der Beitragsservice wird 2013 und 2014 auf gesetzlicher Grundlage einen einmaligen Meldedatenabgleich durchführen. Im Zuge dessen werden einige Bügerinnen und Bürger per Brief angeschrieben. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
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